AHL-Productions "NO SOUNDS, JUST SOUND!"

AHL-Productions
Alexander Loeck
Doberaner-Straße 50
18057 Rostock

Mobil: 0173 / 82 58 306
Tel.  0381 / 210 80 31
Fax. 0381 / 210 80 32
mail: mail@ahl-productions.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen von AHL-Productions

(1)       Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “die Bedingungen”) von AHL-Productions gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder die Bedingungen von
AHL-Productions ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden gegenüber AHL-Productions keine Anwendung, auch wenn AHL-Productions ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

 (2)       AHL-Productions ist in der Gestaltung der Arbeit frei, soweit keine anderen
Vereinbarungen vorab getroffen sind. Vereinbarungen bestehen nur zwischen der veranstaltenden bzw. buchenden Person und AHL-Productions.

 (3)       Anfallende Gebühren urheberrechtlich geschützter Werke (GEMA) trägt der
Veranstalter.

 (4)       Für mutwillige oder durch Gewalt von einem Gast herbeigeführte Schäden an der Technik haftet der Veranstalter. Diesem sei eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen.

 (5)       Um Witterungsschäden an der PA vorzubeugen, hat der Veranstalter bei Open  Air Veranstaltungen die Pflicht eine Bühne für die PA bereitzustellen, gegebenenfalls mit seitlich von der Bühne gelagerten Podesten (Wings). Bei nicht angemessener Bühnentechnik haftet der Veranstalter für sämtliche dadurch entstehenden Schäden

 (6)       Der Veranstalter muss für Speisen und alkoholfreie Getränke in einem angemessen Umfang sorgen.

 (7)       Der Veranstalter muss dem Vertragspartner eine geringfügige Möglichkeit zur
Körperreinigung und zum Kleiderwechsel bereitstellen.

 (8)       Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, für die Sicherheit des Vertragspartners zu sorgen.

 (9)    Hat die Veranstaltung einen politischen Hintergrund, so ist es dem Vertragspartner freigestellt die Veranstaltung zu beenden. Beendet der Vertragspartner zu 1 die Veranstaltung aus politischen Hintergründen, so müssen 90% der gesamten Gage den Vertragspartner zu 1 entrichtet werden.

 (10)     Die Vertragspartner behalten bezüglich den Vertragsinhalten gegenüber Dritten Stillschweigen.

 (11)     Ist eine der Geschäftsbedingungen nicht erfüllt, so steht es dem Vertragspartner zu  frei, den Vertrag seinerseits zu kündigen, ohne das Ansprüche seitens des Veranstalters bestehen.

 (12)     Änderungen und Ergänzungen, sowie Nebenabredungen zu diesem Vertrag bedürfen der gegenseitigen Absprache und sind ausschließlich gegen Vorlage eines Gesprächsprotokolls oder mit mindestens zwei Zeugen rechtskräftig.

 (13)     Der vereinbarte Gerichtsstand ist der Wohnort des Vertragspartners zu 1, also.

 (14)     Im Falle einer Vertragsverletzung gilt gegenseitig eine Konventionalstrafe.

Sie ist wie folgt gestaffelt:
bis 30 Tage vor der Veranstaltung keine Strafe
bis 14 Tage der Veranstaltung 50 % der vereinbarten Gage
bis 7 Tage vor der Veranstaltung 100 % der vereinbarten Gage
bis weniger als 7 Tage 200 % der vereinbarten Gage
Von der Bestrafung ist das Eintreten höherer Gewalt ausgenommen.

Ein Vertragsabschluss kann nur bei Akzeptanz der AGB von AHL-Productions von Seiten des Veranstalters, mit der Unterschrift des Vertrages zu Stande kommen.

Technische Bedingungen von AHL-Productions:

Diese Bedingungen wurden dem Vertragspartner zu 1 erläutert. Ihm ist bewusst, dass dies als Vertragsinhalt zusätzlich anzusehen ist und stellt diese Gegebenheiten zur Verfügung  um einen Vertragsbruch zu verhindern

- Stromversorgung: je nach Veranstaltungsart und Größe     

- Arbeitsplatz:
je nach Veranstaltungsart und Größe 

- Bühne:
je nach Veranstaltungsart und Größe